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   AG Remscheid, 22.02.2017 - 28 C 155/16   

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AG Remscheid, 22.02.2017 - 28 C 155/16 (https://dejure.org/2017,15397)
AG Remscheid, Entscheidung vom 22.02.2017 - 28 C 155/16 (https://dejure.org/2017,15397)
AG Remscheid, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 28 C 155/16 (https://dejure.org/2017,15397)
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  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Remscheid, 22.02.2017 - 28 C 155/16
    Indes obliegt dem Geschädigten wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots grundsätzlich auch eine gewisse Plausibilitätskontrolle der bei Vertragsschluss vom Sachverständigen geforderten Preise, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2016, VI ZR 50/15, Rn. 13).

    Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe nach § 287 ZPO zu bemessen ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2016, VI ZR 50/15).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Remscheid, 22.02.2017 - 28 C 155/16
    Auch ist er grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen zu finden (vgl. für das Vorstehende BGH, Urt. v. 22.07.2014, VI ZR 357/13, NJW 2014, 3151).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Remscheid, 22.02.2017 - 28 C 155/16
    Dies hat der BGH für einen Fall, in dem gar nicht gezahlt, sondern allein Ansprüche abgetreten wurden, bereits entschieden (Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 491/15, Rn. 20 f.).
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